Scheinwerfer modifizieren: Was bringt es – und was darf man?

2022-11-03 13:41:07 By : Ms. Anna lou

tuningblog 6. Oktober 2022 Prüfstellen, Gesetze, Vergehen, Infos

Am Auto ist der Scheinwerfer ein wichtiger Bestandteil. Er erfüllt wichtige Aufgaben. Zu diesen gehört natürlich die Ausleuchtung, wenn es dunkel ist. Das Nachrüsten von Tagfahrlicht ist übrigens für ältere Fahrzeuge „empfohlen“ und seit dem Februar 2011 müssen Neuwagen bis 3,5 Tonnen sogar serienmäßig damit ausgerüstet sein. Die Scheinwerfer sind übrigens oft auch ein charakteristisches Design-Merkmal für das äußere Erscheinungsbild. Veränderung können zum Beispiel durch ein Scheinwerfer-Tuning erreicht werden. Dabei kommt die Frage auf, was bringt es und was ist erlaubt? Beliebt ist es, dass bei einem älteren Auto ein Austausch der Halogen-Scheinwerfer, welche für das Fern- und Abblendlicht zuständig sind, zu einer LED-Ausführung erfolgt. Ein solcher Tausch ist in vielen Fällen erlaubt. Etwa mittels Retrofit-Leuchtsätzen. Sie gibt es für eine Vielzahl von Fahrzeugen im Fachhandel. Die Leuchtsätze sollten aber von einem Fachmann verbaut werden und sie müssen über eine ECE-Erklärung („E-Kennzeichen“) verfügen. Dieses sagt aus, dass das Produkt den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Ist das nicht der Fall, und die Kennzeichnung fehlt, dann dürfen die Leuchtsätze nicht verbaut werden. Macht man es dennoch, dann fährt man ohne Betriebserlaubnis und Versicherung und macht sich damit strafbar.

Der Preis für solche LED-Leuchtsätze liegt bei ungefähr 500 EUR inklusive Steuergeräten für einen VW Golf MK7. Durch den Einbau entsteht eine verbesserte Ausleuchtung aufgrund höherer Reichweite und sie erzeugen stärkere Kontraste. Alternativ gibt es aber auch die Möglichkeit, den kompletten Austausch des Scheinwerfers zu vermeiden. Nämlich wenn etwa die alte Halogen-H7 durch eine verbesserte Version ersetzt wird. Hier sollte jedoch auf die Qualitätsmerkmale geachtet und Markenprodukte eingesetzt werden. Eine weitere Alternative sind Glühlampen, die bläulich leuchten, sogenannte „Xenon-Effekt“ Birnen. Bei diesen ist die Lichtfarbe mit dem Tageslicht vergleichbar. Die Lichtausbeute ist aber meist nicht wesentlicher größer als mit normalen Halogen-Lampen und je nach Hersteller manchmal sogar geringer. Eine weitere Möglichkeit sind LED-Glühlampen zum Nachrüsten. Die gibt es etwa von Osram. Sie nennen sich OSRAM NIGHT BREAKER LED und sie sind für viele Fahrzeuge inklusive E-Zulassung erhältlich.

Damit gut leuchtende Scheinwerfer am Fahrzeug vorhanden sind, sollten die Streuscheiben (Klarglas-Abdeckungen) nicht verschmutzt sein. Ist auch nur eine kleine Beschädigung an der Abdeckscheibe vorhanden, kann der Gegenverkehr bereits geblendet werden. Vollständig aufpolieren sollte man sie allerdings nicht. Dies könnte ebenfalls für eine Blendung sorgen und zudem Material abtragen. Da eine Reparatur aufgrund der Bauartengenehmigung des Scheinwerfers verboten ist, muss er notfalls ausgetauscht werden.

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