ADAC: Erste legale LED-Nachrüstlampe für Autos im Test

2022-11-03 13:47:16 By : Mr. Xinquan Chen

Düsseldorf LED-Leuchtmittel im Auto sollen länger halten und weiter leuchten. Alte Scheinwerfer ließen sich bislang mangels Zulassung nicht nachrüsten. Der ADAC hat nun das erste legale Leuchtmittel getestet.

LED-Leuchtmittel zum Nachrüsten für Reflektor- oder Linsenscheinwerfer waren lange nicht in Deutschland zugelassen. Der ADAC hat nun das erste zugelassene Leuchtmittel Osram Night Breaker H7-LED unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Es leuchtet im Vergleich zu Halogenlicht unter anderem die Straße heller und weiter aus.

So ließen sich beim Test etwa Gegenstände am Rand der Fahrbahn schneller und aus größerer Distanz erkennen. Und die Lampen können auf viel mehr Betriebsstunden kommen. Der ADAC nennt 2500 Stunden im Gegensatz zum Halogen-Leuchtmittel mit 550 Stunden. Durch die längere Lebensdauer ist die Gefahr eines Ausfalls geringer.

Mit etwas Geschicklichkeit gelingt die Montage Rund 120 Euro kostet ein Satz der Nightbreaker im Handel. Bei fachgerechtem Einbau ist eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erkennen, urteilt der ADAC.

Die Montage erfordere aber etwas Geschicklichkeit. Korrekter Sitz der H7-Leuchtmittel ist wichtig. Je nach Auto-Modell kann auch noch ein Adapter nötig sein. Der ADAC rät nach jedem Leuchtmittelwechsel, die korrekte Einstellung in einer Werkstatt kontrollieren zu lassen.

Nur bestimmte Automodelle sind freigegeben Wichtig: Diese vom Tüv Süd zertifizierte und vom Kraftfahrt-Bundesamt zugelassene Lampen dürfen nur in freigegebenen Autos eingebaut werden. Das sind zur Zeit nur bestimmte Modelle von Alfa Romeo, Audi, BMW, Ford, Opel, Peugeot, Skoda und VW.

Der Hersteller hat eine Kompatibilitätsliste auf seiner Internetseite veröffentlicht. Nach dem Einbau muss die Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) im Auto mitgeführt werden. Sie dient bei Kontrollen als Nachweis, dass es sich um einen legalen Umbau handelt.

Ihre Meinung zum Thema ist gefragt

Schreiben Sie jetzt Ihre Meinung zu:

Beachten Sie dabei bitte unsere Regeln für Leserkommentare

Hinweis: Adblocker können zu Darstellungsproblemen bei der Kommentarfunktion führen

Der Kommentarbereich ist geschlossen und steht Ihnen morgen früh ab neun Uhr wieder zur Verfügung.

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, wir haben Ihnen die Kommentarrechte für Ihr Profil entzogen. Zu dieser Maßnahme sehen wir uns gezwungen, da Sie mehrfach und/oder in erheblichem Maße gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Viele Grüße Ihr RP ONLINE Team

Ihr Kommentar-Profil wurde auf Ihren Wunsch gelöscht.

Deshalb können Sie nur einen Teil der Antworten sehen und nicht mehr kommentieren. Zum reaktivieren Ihres Kontos wenden Sie sich bitte per E-Mail an community@rp-online.de

Die Kommentarfunktion auf unserer Webseite ist exklusiv für unsere Digital-Abonnenten. Sie wollen mit uns diskutieren? Dann testen Sie RP+ für nur 1 € pro Woche! Wenn Sie schon ein Abo haben, können Sie sich hier einloggen.

Die Kommentarfunktion auf unserer Webseite ist exklusiv für unsere Digital-Abonnenten. Sie wollen mit uns diskutieren? Dann testen Sie RP+ für nur 0,99€ im ersten Monat.