Münster: Mit dem Fahrrad sicher durch die dunkle Jahreszeit

2022-11-03 14:43:44 By : Ms. Candice Mao

G7-Treffen in Münster

Gerade in Münster bestreiten viele Menschen ihre alltäglichen Touren zu Schule, Uni oder Arbeit konsequent mit dem Fahrrad. Damit das auch in der dunklen Jahreszeit sicher klappt, gibt der ADFC praktische Tipps.

In wenigen Wochen, genauer ab dem 30. Oktober, gilt wieder die Winterzeit. Traditionell wird am letzten Sonntag im Oktober die Uhr um eine Stunde zurückgestellt. Dann wird es zwar morgens früher hell, dafür aber abends früher dunkel.

Schlechte Sicht auf Radfahrer und Fußgänger

Für alle, die mit dem Fahrrad in der dunklen Jahreszeit unterwegs sind, hat der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) NRW Tipps zum sicheren Radfahren zusammengestellt.

In NRW wollen immer mehr Menschen auch im Herbst und Winter mit dem Fahrrad zur Schule, Uni, Arbeitsplatz oder zum Einkaufen fahren.

„In Nordrhein-Westfalen wollen immer mehr Menschen auch im Herbst und Winter mit dem Fahrrad zur Schule, Uni, Arbeitsplatz oder zum Einkaufen fahren“, sagt Landesvorsitzender Axel Fell. „Doch nicht schlechtes Wetter, sondern die vielerorts schlechte Infrastruktur erschwert es ihnen.”

Das, was er beobachtet, belegt eine Studie der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster: Danach sinkt der Radverkehrsanteil bei schlechter Witterung in Städten mit gut ausgebauter und gewarteter Fahrradinfrastruktur kaum (nur etwa fünf Prozent).

Der ADFC NRW weist darauf hin, dass Radfahrende, die zum Beispiel auf Alltagswegen auf das Fahrrad angewiesen sind, sichere und von Laub und heruntergefallenen Ästen geräumte Radwege brauchen.

Wer in den Herbstmonaten mit dem Fahrrad unterwegs ist, müsse sicherstellen, dass das Licht stets einsatzbereit ist, erläutert Ludger Vortmann, Pressesprecher des ADFC NRW: „Radfahrende sind dafür verantwortlich, dass sie bei einem Ausfall der Lampen den Fehler schnell beheben. Bekomme ich das allein nicht hin, muss ich eine Fachwerkstatt aufsuchen. Eine funktionierende Beleuchtung ist jedenfalls die zwingende Voraussetzung, um mit dem Fahrrad unterwegs zu sein. Gerade in der dunklen Jahreszeit ist das meine Lebensversicherung. Denn wenn es zu einem Unfall kommt, kann neben den gesundheitlichen Folgen eine nicht funktionierende Beleuchtung unter Umständen sogar als „grobes Alleinverschulden“ gewertet werden. Das wird dann richtig teuer.“

LED-Rücklichter gibt es inzwischen auch mit Standlicht und Bremslichtfunktion. Zusammen mit dem ausfallsicheren LED-Frontscheinwerfer sorgen sie dafür, dass Radfahrende besser wahrgenommen werden. Wichtig ist aber, dass solche Hochleistungsscheinwerfer richtig eingestellt werden, damit entgegenkommende Personen auf dem Rad, zu Fuß oder im Auto nicht geblendet werden. Der ADFC-Tipp: Die hellste Stelle des Scheinwerfers sollte etwa zehn Meter vor dem Rad auf den Boden treffen. Das kann man an einer Wand mit dem entsprechenden Abstand gut kontrollieren.

Neben naben- oder dynamobetriebener Beleuchtung dürfen seit 2013 auch Batterie- oder per Akku betriebene Lichtanlagen an Fahrrädern verwendet werden. Aber Achtung: Am Rad angebrachte Leuchtmittel benötigen das amtliche Prüfzeichen, das an einer Wellenlinie, dem Buchstaben „K“ und einer Ziffernfolge zu erkennen ist. Produkte, denen das Prüfzeichen fehlt, dürfen laut Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung (StVZO) nicht angebracht werden. Das gilt auch für die beliebten Blinklichter, die zwar nett aussehen, aber nicht erlaubt sind. Zusatzleuchten dürfen aber am Körper getragen werden, sofern sie andere Verkehrsteilnehmende nicht beeinträchtigen. Verboten sind dagegen Stirnlampen, weil sie durch die Kopfbewegung andere Personen blenden können.

Anhänger ab 60 Zentimetern Breite müssen mit zwei weißen Reflektoren nach vorne, zwei roten Reflektoren nach hinten, sowie einer roten Schlussleuchte ausgestattet sein, da das Rücklicht des Zugfahrzeugs verdeckt sein könnte.

Anhänger mit mehr als einem Meter Breite benötigen zusätzlich eine weiße Frontleuchte. Unabhängig von der Breite dürfen ein weiteres Rücklicht sowie weitere Reflektoren angebracht sein.

Das Anbringen von Fahrtrichtungsanzeigern zum Richtungswechsel ist bei Fahrradanhängern erlaubt.

An Rädern für Grundschulkinder ist eine fest installierte Beleuchtung sinnvoll, weil externe Stecklampen vergessen werden können oder die Kinder mit der Kontrolle des Akkustands überfordert sind. Daher sollten Eltern unterstützen und prüfen, ob das Licht noch funktioniert. Ludger Vortmann, Pressesprecher des ADFC NRW: „Kinderfahrräder und Jugendräder fallen halt mal um. Dabei löst sich schnell ein Draht. Mein Tipp: Wenn Sie nach der Rückkehr von der Schule kurz das Licht checken, erleben Sie am nächsten Morgen in der Dunkelheit keine böse Überraschung. Das macht den Schulweg sicherer und verringert morgens den Stress für die ganze Familie.“

Allen Alltagsradlerinnen und Alltagsradlern rät der ADFC zu nahezu wartungsfreier und ausfallsicherer Lichttechnik mit Nabendynamo und LED-Leuchten. Der Generator in der Vorderradnabe ist im Gegensatz zum früheren Seitenläufer leise und leichtgängig und liefert auch bei Regen und Schnee zuverlässig Strom. LED-Leuchten sind auch langlebig und verkraften im Gegensatz zu Glühbirnen das Fahren über Schlaglöcher besser. Außerdem leuchten sie die Fahrbahn fast taghell aus, sodass Hindernisse frühzeitig im Blickfeld erscheinen.

Mützen, Helme, Jacken, Hosen oder Handschuhe gibt es mit reflektierenden Nähten oder leuchtenden Applikationen. Zusätzlich sind im Handel Bänder, Gurte oder Westen erhältlich, die bei Bedarf übergestreift werden können und die Sichtbarkeit enorm verbessern.