Warum es keine LED-Lampen für Halogen-Scheinwerfer gibt - Gesetzeslage in Europa

2022-11-03 13:45:02 By : Ms. Eva Wong

Düsseldorf Im Lampenladen findet man mittlerweile LEDs für so ziemlich jede Leuchte Zuhause. Anders sieht das fürs Auto aus. Für einen herkömmlichen Halogenscheinwerfer bekommt man keinen LED-Ersatz. Grund ist die Gesetzeslage in Europa. Dabei wären die LEDs deutlich sicherer.

Wie der Lichttest des ADAC gezeigt hat, sind 51 Prozent der Autofahrer mit defekter oder fehlerhafter Beleuchtung unterwegs. Nach Einschätzung des ADAC würden austauschbare Leuchtmittel mit LED in Scheinwerfern oder Bremslichtern die Sicherheit deutlich steigern.

Laut einer Untersuchung sogenannter LED-Retrofits (Leuchtmittel, die in Fassungen von herkömmlichen Glühlampen verwendet werden), sind LEDs in Schweinwerfern nicht nur langlebiger. Sie leuchten auch weiter und sorgen durch ihr weißeres, tageslichtähnliches Licht dafür, dass Kontraste besser wahrgenommen werden.

Auch beim Bremslicht zeigte sich im Test ein Vorteil gegenüber herkömmlichen Lampen: Die Bremsleuchte reagiert im Fall eines Bremsvorgangs schneller, der Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs kann somit früher reagieren.

Das Problem: Derzeit sind LED-Retrofits aufgrund der Gesetzeslage in Europa im Straßenverkehr unzulässig, sofern sie nicht als Voll-LED-Scheinwerfer oder Leuchte typgeprüft wurden.

Wie Sie ihre Autoscheinwerfer umrüsten, erfahren Sie hier.

Ist eine Halogenlampe defekt, muss diese auch wieder durch eine Birne mit Glühfaden ersetzt werden - zumindest in Europa. In anderen Ländern, wie beispielsweise den USA, sind LED-Retrofits im Straßenverkehr bereits zugelassen.

Für den Test hat der ADAC LED-Modelle von Osram, Philips, Nighteye und Ring in H4/H7-Scheinwerfern mit Reflektor und Streuscheibe (VW Golf III), Freiflächenreflektor (Mini, VW Passat) oder Projektionssystem (Hyundai i30) und Heckleuchten mit klarer oder lichtstreuender Abdeckung untersucht.

Hier geht es zur Bilderstrecke: Was Autofahrer wissen wollen

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